STEUERBERATUNG
„Am Anfang war die Tat!“, so die Worte Goethes. Genauso ist es. Ein guter Start von Schritt eins an ist eine der wichtigsten Handlungen. Lassen Sie uns die ersten Schritte gemeinsam gehen. Viele weitere können dann folgen.
Unser Leistungsangebot der Steuerberatung umfasst alle Aspekte der Umsetzung zur Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten. Wir erstellen Ihre kompletten Steuererklärungen zur Körperschaft-, Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer – als Privatperson, Unternehmen, Freiberufler etc. Im Gesamtkontext erhalten Sie Antworten auf komplexe steuerliche Fragestellungen. Unsere individuelle Beratung ist Ihnen sicher!
Die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten ist unsere Aufgabe!
Sie streben neben der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten eine langfristige und effiziente Minimierung Ihrer Steuern an? Dann ist unsere individuelle Gestaltungsberatung die perfekte Basis. Sie treffen Vermögensentscheidungen – auf privater oder unternehmerischer Basis – wir stehen Ihnen zur Seite! Prüfung, Beratung und strategische Planung sind dann gefragt.
Durch Steuerplanung und Steuergestaltung optimieren wir Ihren Erfolg – monetär und rechtlich!
Die Abwehrberatung ist Teil unseres „daily business“: So vertreten wir Sie, unsere Mandanten, vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten – wenn es sein muss, bis vor den Bundesfinanzhof!
Ebenso umfasst unser Tätigkeitsfeld die Beratung und Unterstützung bei steuerlichen Betriebsprüfungen. Zögern Sie nicht, uns gerade auch in kritischen Momenten anzufragen, denn wir kommen auch dann ins Spiel, wenn Sie glauben „es geht nichts mehr“.
Im Bereich dieses Spezialgebietes beraten wir versiert bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, die für die Besteuerung von Unternehmen sowie natürlichen Personen von Bedeutung sind.
Gehen Sie die Schritte in die richtige Richtung – mit uns!
Grenzüberschreitende Steuersachverhalte nehmen immer mehr zu. Wir übernehmen die Steuererklärungen für Steuerinländer mit Auslandssachverhalten (sog. Outbound-Fälle), wie auch für Steuerausländer zur Ermittlung der Einkünfte in Deutschland (sog. Inbound-Fälle). Dieser Bereich betrifft sowohl konzerninterne, unternehmerische Entscheidungen als auch Privatpersonen (hier etwa die Themen Grenzgängerbesteuerung, Entsendung, Auswanderung oder die Handhabung mehrerer Wohnsitze).
Für Unternehmen nimmt die Besteuerung von Auslandsbeziehungen einen immer größeren Raum ein (Betriebsstättenbesteuerung, Tochtergesellschaften/Beteiligungen). Umgekehrt betreuen wir ausländische Investoren bei ihren Aktivitäten in Deutschland. Wir beraten Sie zu Verrechnungspreisen und bei Konzernsachverhalten.
Umsatzsteuerlich spielt das reverse-charge-Verfahren nach § 13b UStG eine nicht mehr wegzudenkende Rolle. Gerne stellen wir für Sie als inländischen Unternehmer fristgebundene Anträge auf Vergütung ausländischer Umsatzsteuer bzw. für ausländische Unternehmen Anträge auf Vergütung deutscher Vorsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern.
Wir sind in den internationalen Rechtsvorschriften und Doppelbesteuerungsabkommen zu Hause und weltweit tätig. Profitieren Sie von unserer Erfahrung!
In Fragen der Erbschaft- und Schenkungsteuer beraten wir über Freibeträge, Steuersätze, mögliche Ausgestaltungen sowie Optimierungen! Nicht erst im Falle einer Erbschaft oder Schenkung beraten wir Sie, denn im Vorfeld können schon wichtige Entscheidungen getroffen werden.
Kommen Sie zur rechten Zeit auf uns zu!